Das Wichtigste in Kürze

Bundesebene: Die drei zentralen Förderinstrumente

Auf Bundesebene gibt es 2026 keinen klassischen PV-Zuschuss mehr – das frühere Marktanreizprogramm lief 2019 aus, das KfW-275-Speicherprogramm 2018. Stattdessen wirken drei indirekte Förderhebel zusammen:

Einspeisevergütung 2026 im Detail

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Nutzungsart (Teileinspeisung mit Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung ohne Eigenverbrauch):

AnlagengrößeTeileinspeisung (bis 31.07.2026)Volleinspeisung (bis 31.07.2026)Ab 01.08.2026 (Teileinspeisung)
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh7,70 ct/kWh
10–40 kWp (anteilig)6,72 ct/kWh10,34 ct/kWh6,65 ct/kWh
40–100 kWp (anteilig)5,50 ct/kWh7,10 ct/kWh5,45 ct/kWh

Die Volleinspeisungs-Option muss vor Inbetriebnahme aktiv gewählt werden und gilt dann jeweils für ein Kalenderjahr. Sie eignet sich ausschließlich für Dachanlagen ohne Eigenverbrauch (z. B. Scheune, Garage, Zweitanlage).

Steuerliche Förderung: Zwei separate Ebenen

Seit 2022 und 2023 profitieren Betreiber von gleich zwei steuerlichen Erleichterungen, die sich nicht gegenseitig ausschließen:

Wichtig: Wer vor 2023 eine Anlage in Betrieb genommen und zur Regelbesteuerung optiert hat, kann seit 2023 einfacher in die Kleinunternehmerregelung wechseln – die 5-Jahres-Bindung wurde gelockert. Klare Steuerberatung empfiehlt sich bei Altanlagen aus 2018–2022.

Förderung in den Bundesländern 2026

Die Länderprogramme haben sich 2024 und 2025 dramatisch verändert. Viele Programme waren entweder schnell ausschöpfbar (Berlin IBB SolarPLUS, Hessen SOLINVEST) oder wurden wegen Haushaltszwängen ersatzlos gestrichen. 2026 existieren noch folgende Direktförderungen:

BundeslandProgrammname 2026FörderhöheZielgruppe / Hinweise
Nordrhein-Westfalenprogres.nrw Emissionsarme Mobilität / Speicher150 €/kWh Speicher, 100 € Bonus bei WallboxPV indirekt über Speicherbonus, Antrag vor Kauf
BerlinIBB SolarPLUSbis 15.000 € für Speicher + Gründach-KombiGültig bis Mittel ausschöpft; 2024–25 zweimal ausgesetzt
Bayern10.000-Häuser-Programm EnergieBonusBayern (PV-Speicher-Bonus)500–3.200 € PV-Speicher-Bonus, gekoppelt an Heizungstauschnur bei Kombination mit Heizungs- oder Sanierungsmaßnahme
HamburgIFB Solaroffensive / Erneuerbare Wärmebis 10.000 € für Speicher und Wärmepumpev. a. Dachsanierung mit PV-Pflicht nach BauO HH
SachsenSAB Speicherförderungbis 3.000 € Zuschuss für StromspeicherGültigkeit 2026 bestätigt; Antrag über SAB-Portal
Baden-Württembergkeine direkte Landes-PV-Förderungstattdessen PV-Pflicht bei Neubau, Sanierung und Parkplätzen > 35 Stellplätze
Hessenkeine Landesförderung (SOLINVEST ausgelaufen 2024)nur kommunale Programme
NiedersachsenProgres.EE ausgesetzt 2025, 2026 keine NeuanträgeKommunen bieten noch vereinzelt Zuschüsse
Rheinland-PfalzSolar-Speicher-Programm (kommunal meist)variabel 500–2.000 €kein Landesprogramm, aber Mainz, Koblenz, Trier
Schleswig-Holsteinkein Landesprogramm 2026Fokus auf Wind und Grünwasserstoff
SaarlandZukunftsenergieprogramm Klimabis 1.800 € Speicher-Zuschussbegrenztes Budget, frühzeitige Antragstellung
Brandenburgkein PV-Landesprogramm 2026Mitteilung MLUK 01/2026
Mecklenburg-VorpommernKlimaschutz-FörderrichtliniePV-Quartiersprojekte 20–40 % Zuschussfür Privatleute kaum nutzbar
ThüringenSolar Invest500–900 € Mieterstrom, 30 % Speicherfokussiert auf Mieterstrom
Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt SPEICHERbis 40 % Zuschuss Speicher, max. 3.000 €seit 2025 neu aufgelegt
BremenBAB Speicher + PVbis 2.500 € ZuschussBudget ausgeschöpft H2 2025, Neuauflage 2026 erwartet

Die Tabelle zeigt: Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat 2026 keine direkte PV-Förderung mehr. Wo sie existiert, ist sie oft schnell ausschöpfbar oder an Zusatzbedingungen (Heizungstausch, E-Auto, bestimmte Installateure) geknüpft. Prüfen Sie daher immer tagesaktuell beim Landesförderinstitut.

Kommunale Zuschüsse: Oft übersehen, oft relevant

Gemeinden und Städte bieten zunehmend eigene Programme. Eine Auswahl 2026:

Voraussetzung ist fast immer die Antragstellung vor Auftragsvergabe. Einige Kommunen setzen zusätzlich auf Energieberatung (BAFA-gefördert, 80 % Zuschuss) als Vorstufe.

Häufig missverstandene Aspekte

Die Informationslage zur PV-Förderung ist 2026 unübersichtlich. Zu den häufigsten Missverständnissen gehören:

Eigennutz-Regeln und Mieterstrom

Bei der Nutzung des PV-Stroms sind drei Modelle zu unterscheiden:

ModellEigenverbrauchSteuerliche BehandlungEEG-Vergütung
Selbstnutzer EFHzulässig und empfohleneinkommensteuerfrei § 3 Nr. 72 EStG7,78 ct/kWh Teileinspeisung
MieterstromLieferung an Mieter im selben HausMieterstromzuschlag bis 1,8 ct/kWhreduzierte Vergütung für Netzeinspeisung
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgungseit 2024: Direktlieferung ohne Liefervertragvereinfachte Abrechnungnormale EEG-Vergütung
Volleinspeisungkein Eigenverbraucheinkommensteuerfrei bis 30 kWp12,34 ct/kWh

Der 2024 eingeführte Rahmen der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ (§ 42b EnWG) hat das Modell für Mehrfamilienhäuser stark vereinfacht: Direktlieferung zwischen PV-Betreiber und Bewohnern ist ohne Liefervertrag möglich, wenn alle Beteiligten zustimmen.

Kombinierbarkeit von Förderungen

Die meisten Programme sind kombinierbar, jedoch mit klaren Regeln:

Faustregel: Bundes- und Landesmittel sind kombinierbar, solange keine „Doppelförderung derselben Kosten“ entsteht. Bei der Fördersumme ist die Eigenbeteiligung von mindestens 20 % der Investitionskosten meist vorgeschrieben.

So stellen Sie Förderanträge richtig

Häufig gestellte Fragen

Welche PV-Förderung gibt es 2026 bundesweit?

Auf Bundesebene: Nullsteuersatz (0 % MwSt), KfW-Programm 270 (ab 3,27 %), EEG-Einspeisevergütung (7,78 ct/kWh Teileinspeisung bis 10 kWp) und Einkommensteuerfreiheit bis 30 kWp. Einen Direktzuschuss gibt es auf Bundesebene nicht mehr.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Inbetriebnahmen bis 31. Juli 2026 gelten 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp) und 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung). Ab 1. August 2026 sinken die Sätze um 1 % auf 7,70 bzw. 12,21 ct/kWh.

Welche Bundesländer fördern PV 2026 am stärksten?

Nordrhein-Westfalen (progres.nrw 150 €/kWh Speicher), Berlin (IBB SolarPLUS bis 15.000 €), Bayern (10.000-Häuser-Bonus bis 3.200 €) und Hamburg (IFB bis 10.000 €). Baden-Württemberg und Hessen bieten keine direkte Landesförderung.

Kann ich KfW 270 mit Landesförderung kombinieren?

Ja, in der Regel ja. Die Gesamtförderung darf die förderfähigen Investitionskosten nicht überschreiten und es darf keine Doppelförderung derselben Komponente entstehen.

Muss ich die Förderung in der Steuer angeben?

Nein. Einkünfte aus PV-Anlagen bis 30 kWp sind seit 2022 einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Zuschüsse mindern die Anschaffungskosten, werden aber aufgrund der Steuerbefreiung nicht mehr relevant.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Fast immer VOR Auftragsvergabe an den Handwerksbetrieb. Rückwirkende Förderung ist in den gängigen Programmen (KfW 270, progres.nrw, IBB SolarPLUS, BayernPV-Speicher-Bonus) nicht möglich.

Gibt es 2026 noch eine Speicherförderung?

Bundesweit nein. Regional bieten NRW (progres.nrw: 150 €/kWh), Sachsen (SAB bis 3.000 €), Sachsen-Anhalt (bis 3.000 €) und einige Kommunen direkte Speicherzuschüsse.

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